Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann kontaktieren Sie uns.

Tippgeber

Wenn es zu einem erfolgreichen Abschluss eines durch einen Notar beurkundeten und provisionspflichtigen Kaufvertrages kommt, erhalten Sie einen prozentualen Anteil unserer Courtage.

  • Sie sind nicht selbst Miteigentümer oder Ehe- Lebenspartner des Eigentümers
  • Das Objekt wurde in der Vergangenheit noch nicht öffentlich angeboten z.B. im Internet, Zeitung o.ä.
  • Der von Ihnen benannte Eigentümer stellt für uns einen Neukunden dar und ist mit der Weitergabe seiner Daten durch Sie, nach DSGVO einverstanden.
  • Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet

Bei weiteren Fragen zur Tippgeber Provision, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.